DAS EUROPÄISCHE GREENLIGHT-PROGRAMM ENDORSER-RICHTLINIEN |
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1. Das GreenLight-Programm – Umfang und Ziele Das beschleunigte Eindringen effizienter Beleuchtung in kommerzielle und öffentliche Gebäude spielt eine Hauptrolle bei der Erreichung des CO2 -Minderungsziels der Gemeinschaft und trägt gleichzeitig zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten, zur Scaffung von Geschäftsfeldern für die Industrie der Europäischen Union und zu verbesserten Arbeitsbedingungen bei. Die im Energieeffizienz-Aktionsplan dargelegte umfassende Strategie enthält das GreenLight-Programm, das dazu bestimmt ist, das Eindringen effizienter Beleuchtung im Tertiärbereich zu erleichtern. Der notwendige Trend zu erhöhten privaten Investitionen in effiziente Beleuchtung wird sichtbar durch Öffentlichkeitsarbeit angeregt, wobei der Schwerpunkt öffentlicher Förderprogramme auf der Zielsetzung des GreenLight-Programms liegt und das Bewusstsein der Öffentlichkeit geweckt werden soll. Das GreenLight-Programm hat eine Laufzeit von fünf Jahren (2000–2004) und soll als Katalysator für die Erschließung von Schlüsselbereichen für effiziente Beleuchtung wirken, indem es klare Signale zur verstärkten Benutzung effizienter Beleuchtung aussendet und Investitionen fördert. |
2. Das GreenLight-Programm Das GreenLight-Programm ist ein freiwilliges Programm, in dem sich private und öffentliche Organisationen und Unternehmen verpflichten, die Beleuchtung in ihren vorhandenen Räumen überall dort zu modernisieren, wo die Energieeinsparungen die Investition rechtfertigen, und in Neubauten bestverfügbare effiziente Beleuchtungssysteme zu installieren. Die Ziele des GreenLight-Programms für eingetragene Programmteilnehmer (Partner) sind:
Die Liste der GreenLight-Programmpartner einschließlich einer Beschreibung ihres speziellen Beitrags zum GreenLight-Programm wird flächendeckend veröffentlicht (Broschüre, Internet etc.) Die Partnerschaft umfasst auch die geplante Überwachung und Berichterstattung über die einschlägigen Maßnahmen. |
3. Das GreenLight-Endorser-Programm Das GreenLight-Endorser-Programm wurde aufgestellt, um der Europäischen Kommission und nationalen GreenLight-Förderern (z.B. nationalen Energiebehörden) dabei behilflich zu sein, bei potentiellen GreenLight-Programmpartnern für das GreenLight-Programm zu werben und bereits eingeschriebene GreenLight-Programmpartner in ihren Bemühungen zu unterstützen, den Beleuchtungsverbrauch zu reduzieren. Das GreenLight-Endorser-Programm ist offen für nahezu alle Interessenten im Beleuchtungsgeschäft; insbesondere sind Anmeldungen willkommen von:
Obwohl die Teilnahme keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen mit sich bringt, verlangt der Beitritt zum Endorser-Programm ein Engagement für die Ziele des GreenLight-Programms. Der Beitritt erfolgt über eine Anmeldung, wobei sich das betreffende Unternehmen verpflichtet, die Auflagen des GreenLight-Endorser-Programms zu erfüllen. Endorser können das GreenLight-Logo benutzen, und ihre diesbezüglichen Aktivitäten und Produkte können in das Verkaufsförderungs- und technische Hilfsmaterial, wie Ausrüstungsdatenbank etc. einbezogen werden. Die Liste der GreenLight-Programm-Endorser einschließlich einer Beschreibung ihres speziellen Beitrags zum GreenLight-Programm wird flächendeckend veröffentlicht (Broschüre, Internet etc.) |
4. Die GreenLight-Endorser-Programmrichtlinien |
1. Jeder Endorser benennt einen Verantwortlichen für die Sicherung der Programm-durchführung und die gesamte Kommunikation mit der Europäischen Kommission oder ihren, für das Programm designierten Vertretern (z.B. nationale Energiebehörden¹). Der Verantwortliche soll sicherstellen, dass Ressourcen zur Durchführung des Programms geschaffen werden, wobei der obersten Geschäftsleitung der Organisation über den Fortschritt berichtet wird und Berichte für die Europäische Kommission erstellt werden. |
1Liste und Anschrift der nationalen Energiebehörden sind auf Anfrage bei der Kommission erhältlich |
2. Jeder Endorser wirbt für das GreenLight-Programm und seine Ziele. Insbesondere ist jeder Endorser der Kommission oder ihren für das Programm designierten Vertretern (z.B. nationalen Energiebehörden) behilflich, bei potentiellen Programmteilnehmern für das GreenLight-Programm und für effiziente Beleuchtungslösungen zu werben. |
3. Jeder Endorser stellt der Kommission aktuelle, nicht vertrauliche und kommerziell erhältliche Informationen über seine für das GreenLight-Programm relevanten Produkte, Technologien und Dienstleistungen zur Verfügung, einschließlich bester Technologien und Beleuchtungseinsparlösungen. |
4. Jeder Endorser klärt seine Kunden über den Nutzen von Beleuchtungseinsparungen und den Nutzen des GreenLight-Programms auf. |
5. Jeder Endorser stellt einen spezifischen Plan auf, wie das GreenLight-Programm zu fördern ist. |
6. Endorser können jederzeit ohne Nachteil aus dem Programm ausscheiden. |
7. Bei allen im Rahmen des Endorser-Programms durchgeführten Maßnahmen und Projekten ist die Einhaltung von Gemeinschafts-, nationalen und lokalen Vorschriften obligatorisch. |
8. Zusätzlich zu der vorgenannten obligatorischen Auflage werden die nachfolgenden freiwilligen Anforderungen empfohlen. Endorser, die eine der nachfolgend beschriebenen Anforderungen erfüllen, können in ihrem Werbe- und Verkaufsförderungsmaterial den Titel „Haupt-Endorser“ führen:
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5. Partnerschaftsanträge an die Kommission Bei der Kommission eingehende Anträge auf Teilnahme am GreenLight-Endorser-Programm werden gemäß den vorstehenden Richtlinien bewertet und genehmigt oder abgelehnt. |
6. Endorser-Anerkennung Endorser haben das Recht, das GreenLight-Programm-Logo zu benutzen, im GreenLight-Katalog aufgeführt zu sein und an den GreenLight-Preisverleihungen teilzunehmen. Darüber hinaus werden „Aktionen“ der GreenLight-Endorser in der GreenLight-Werbekampagne EU-weit bekannt gemacht. Die verschiedenen Aktionen sind nachstehend aufgeführt:
Für allgemeine Informationen über das GreenLight-Programm wenden Sie sich bitte an: |
EUROPÄISCHE GREENLIGHT-PROGRAMMPARTNERSCHAFT ANMELDEFORMULAR |
Die Organisation/Firma/Institution/Behörde ........................................................................................................................... erklärt sich bereit, am GreenLight-Endorser-Programm teilzunehmen und verpflichtet sich, die in den beigefügten Richtlinien beschriebenen Kriterien zu erfüllen. Die Organisation hält die Europäische Kommission über die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen durch regelmäßige Modernisierungsberichte auf dem Laufendem. Der Name des von der Firma benannten GreenLight-Verantwortlichen ist: .................................................. für die Organisation Direktor oder Unterschriftsbevollmächtigter: Unterschrift: ......................................................... Das unterschriebene Anmeldeformular ist zu senden an: |